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Stefan Kehres Gebäudemanagement

Kanzleien & Büros

Diskrete Büro- und Kanzleireinigung, Akten bleiben, wo sie sind.

Wir reinigen Kanzleien, Steuer- und Notariatskanzleien sowie klassische Bürogebäude in Paderborn, Bad Lippspringe und Detmold. Außerhalb der Bürozeiten, mit Schweigepflicht-Erklärung nach § 203 StGB und AVV nach DSGVO.

  • 15+Jahre
    Erfahrung in OWL
  • 100 %Eigenes Team
    Keine Subunternehmer
  • 24 hAngebot
    schriftlich nach Anruf
  • 4,5
    Google-Bewertungen

Was Kehres ausmacht

Vier Bürofelder, vier Versprechen.

Links was im Büro- und Kanzleibereich anfällt, rechts die Versprechen für Vertraulichkeit und sauberen Ablauf.

Unser Reinigungsumfang

Unsere Versprechen

  • § 203 StGB SchweigepflichtJeder Mitarbeiter unterschreibt eine Verschwiegenheits- und Datenschutzerklärung, die die Schweigepflicht der Berufsgeheimnisträger explizit auf die Reinigungstätigkeit erstreckt.
  • AVV nach Art. 28 DSGVOWir schließen mit Kanzleien standardmäßig eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab, auf Wunsch unter Ihrer Vorlage.
  • Festes Team & SchlüsselbuchKeine wechselnden Subunternehmer. Schlüsselübergabe dokumentiert, abschließbarer Schlüsselschrank im Stammhaus.
  • Dienstkleidung & AusweisMitarbeiter tragen Dienstkleidung mit Namensschild, keine anonymen Personen in sensiblen Räumen.

FAQ

Häufige Fragen

  • Wie sichern Sie die Vertraulichkeit in einer Kanzlei?

    Drei Ebenen: (1) Jeder Mitarbeiter unterschreibt eine Verschwiegenheits- und Datenschutzerklärung, die § 203 StGB (Schweigepflicht der Berufsgeheimnisträger und ihrer Mitarbeiter) abdeckt. (2) Wir schließen mit Ihrer Kanzlei eine Auftragsverarbeitungs­vereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. (3) Festes Team, keine wechselnden Subunternehmer, keine Vertretungs­ketten ohne Voranmeldung.

  • Werden Akten und Unterlagen angefasst oder verschoben?

    Nein, das ist Standard in unserer Bürohygiene-Regel: Schreibtische werden nur abgewischt, wenn sie leergeräumt sind. Akten, Notizen, Bildschirme bleiben unberührt. Auf Wunsch reinigen wir Schreibtische nur an einem definierten Wochentag (z. B. Freitagabends), an dem Ihre Mitarbeiter abräumen.

  • Wann wird gereinigt, vor oder nach Bürozeiten?

    Üblich sind Tagesrandzeiten: vor 8 Uhr morgens oder nach 18 Uhr abends. Bei Kanzleien arbeiten wir meist abends, weil dann der Mandantenverkehr vorbei ist. Wir richten uns nach Ihrer Schlüsselübergabe-Lösung, Schlüssel im Schlüsselbuch, Schließanlage, Code, was immer am sichersten ist.

  • Wie ist der Vertrag für Büro- oder Kanzleireinigung aufgebaut?

    Wir vereinbaren einen Monats-Festpreis auf Basis von Fläche, Mitarbeiterzahl, Frequenz und Sonderleistungen (Empfang erhöhte Frequenz, Aktenshredder leeren, Küchen-Tiefenreinigung). Kanzleien erhalten zusätzlich Schweigepflicht-Erklärung und AVV nach DSGVO. Den genauen Preis ermitteln wir nach kurzer Begehung außerhalb Ihrer Bürozeiten.

  • Reinigt ihr auch IT-Räume und Empfangsbereiche speziell?

    IT-Räume (Server-/Patchräume) reinigen wir auf Wunsch, meist trocken oder feucht ohne offene Flüssigkeiten, nach Absprache mit Ihrem IT-Verantwortlichen. Empfangsbereiche bekommen erhöhte Aufmerksamkeit (mehrmals täglich auf Wunsch), weil hier der erste Eindruck zählt, Mandanten und Geschäftskunden sehen das.

  • Wird unser Pausenraum / unsere Küche mitgemacht?

    Ja, ist Standard im Vertrag: Spülmaschine ein-/ausräumen (auf Wunsch), Arbeitsflächen wischen, Kühlschrank außen reinigen, Boden, Müll. Einmal monatlich/quartalsweise eine Tiefenreinigung inkl. Kaffeemaschinen-Entkalken und Kühlschrank innen.

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