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Stefan Kehres Gebäudemanagement

Winterdienst

Räum- und Streupflicht erfüllt, vor 7 Uhr werktags, 24/7 Rufbereitschaft.

Professioneller Winterdienst für Hausverwaltungen, Gewerbe und Privat. Rufbereitschaft 24/7 bei Schneefall, gerichtsfeste Einsatz-Dokumentation, Streumittel inklusive. Saison November bis März.

  • 15+Jahre
    Erfahrung in OWL
  • 100 %Eigenes Team
    Keine Subunternehmer
  • 24 hAngebot
    schriftlich nach Anruf
  • 4,5
    Google-Bewertungen

Was Kehres ausmacht

Vier Aufgaben, vier Versprechen.

Links die Aufgaben, die unser Winterdienst lückenlos erfüllt, rechts die Versprechen, mit denen wir das in jeder Saison ausführen.

Unsere Aufgaben

  • Räumen und StreuenGehwege, Eingänge, Höfe und Parkplätze vor Werktagsbeginn lückenlos geräumt.
  • 24/7 RufbereitschaftStart typisch 4 bis 6 Uhr bei Schneefall, auch nachts, sonn- und feiertags.
  • Streumittel-LogistikSplitt, Sole und Spezial-Streugut, satzungskonform und ohne Aufpreis.
  • Dokumentation pro EinsatzGerichtsfeste Einsatz-Doku mit Datum, Uhrzeit, Niederschlag und Maßnahmen.

Unsere Versprechen

  • 24/7 RufbereitschaftBei Schneefall starten wir typisch um 4 bis 6 Uhr morgens, sodass Gehwege vor 7 Uhr geräumt sind. Auch nachts und am Wochenende.
  • Gerichtsfeste DokuJede Einsatzfahrt mit Datum, Uhrzeit, Niederschlag und Maßnahmen dokumentiert. Wichtig bei Haftungsfragen.
  • Streumittel inklusiveSplitt oder Sole, umweltschonend und satzungskonform, ohne Aufpreis.
  • BerufshaftpflichtSollte trotz Räumung jemand stürzen, unsere Versicherung deckt die vertraglich übernommene Räum- und Streupflicht ab.

Aufgabenfelder

Vier Bereiche, die unser Winterdienst lückenlos abdeckt.

Gehwege und Eingänge

Was die Räum- und Streupflicht zwingend verlangt, lückenlos erfüllt.

  • Räumen ab 7 Uhr werktags, 8 Uhr sonntags
  • Hauseingänge und Treppen mit Sorgfalt
  • Müllplätze und Anlieferzonen freihalten

Parkplätze und Höfe

Gewerbeflächen maschinell, bevor die Mitarbeiter ankommen.

  • Kundenparkplatz und Anliefer-Hof
  • Tiefgaragen-Rampen mit Spezial-Streugut
  • Werksgelände im Schichtbetrieb

Streumittel

Umweltschonend und satzungskonform, ohne Aufpreis.

  • Splitt abstumpfend, in den meisten Satzungen vorgeschrieben
  • Sole für Treppen und kritische Stellen
  • Streusalz nur dort, wo erlaubt

Doku und Rufbereitschaft

Was bei Haftung zählt: Beweis und Geschwindigkeit.

  • Gerichtsfeste Einsatz-Dokumentation
  • 24/7 Rufbereitschaft bei Schneefall
  • Bei Sturz: Versicherung greift, Doku liegt bereit

FAQ

Häufige Fragen

  • Was umfasst die Räum- und Streupflicht in Nordrhein-Westfalen?

    Die Räum- und Streupflicht trifft den Eigentümer bzw. die Verwaltung einer Immobilie (§ 823 BGB i. V. m. der jeweiligen Gemeindesatzung). In Paderborn, Bad Lippspringe und Detmold gilt typischerweise: werktags 7–20 Uhr, sonn-/feiertags 8–20 Uhr, Gehwege müssen geräumt und bei Glätte gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden. Wir übernehmen diese Pflicht vertraglich und erfüllen sie nachweisbar.

  • Wie ist der Winterdienst-Vertrag aufgebaut?

    Saisonvertrag von 1. November bis 31. März, Pauschale unabhängig von der Zahl der Schneefälle. Vor Saisonbeginn messen wir die Flächen (Gehweg in Laufmetern, Hof- und Parkflächen in m²), legen Räum- und Streufrequenzen fest und nennen einen Festpreis. Streumittel (Splitt/Sole) ist enthalten.

  • Wann kommt der Winterdienst, auch nachts und am Wochenende?

    Wir starten bei Schneefall typischerweise um 4–6 Uhr morgens, damit Gehwege vor Werktagsbeginn (7 Uhr) geräumt sind. Sonn-/feiertags ab 6 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall mehrfach pro Tag. Außerhalb der typischen Tageszeiten haben wir eine 24/7 Rufbereitschaft, gerade für Gewerbeobjekte, die früh oder spät öffnen.

  • Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?

    Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich für die genannten Objekte und Flächen. Im Falle eines Sturzes dient unsere Einsatzdokumentation (Datum, Uhrzeit, Niederschlag, ausgeführte Maßnahmen) als Nachweis ordnungsgemäßer Erfüllung. Schäden, die durch unser Verschulden entstehen (z. B. nicht erfolgte Räumung trotz Vertragspflicht), sind über unsere Berufshaftpflicht abgedeckt.

  • Welche Streumittel verwenden Sie?

    Standardmäßig abstumpfendes Streugut (Splitt), umweltschonend und in den meisten Gemeindesatzungen vorgeschrieben. Für Treppen und besonders glatte Flächen verwenden wir Sole oder Solesplitt. Streusalz nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist und der Kunde es explizit wünscht (z. B. auf Tiefgaragen-Rampen).

  • Was passiert nach der Saison, räumen Sie auch das Streumittel weg?

    Ja, nach Saisonende (typisch April) holen wir das nicht verbrauchte Streumittel ab. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Reinigung der Gehwege und Hofflächen vom Splitt, meist als Frühjahrsreinigung kombiniert mit der ersten Fassaden- oder Glasreinigung.

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