Gehwege und Eingänge
Was die Räum- und Streupflicht zwingend verlangt, lückenlos erfüllt.
- Räumen ab 7 Uhr werktags, 8 Uhr sonntags
- Hauseingänge und Treppen mit Sorgfalt
- Müllplätze und Anlieferzonen freihalten

Winterdienst
Professioneller Winterdienst für Hausverwaltungen, Gewerbe und Privat. Rufbereitschaft 24/7 bei Schneefall, gerichtsfeste Einsatz-Dokumentation, Streumittel inklusive. Saison November bis März.
Was Kehres ausmacht
Links die Aufgaben, die unser Winterdienst lückenlos erfüllt, rechts die Versprechen, mit denen wir das in jeder Saison ausführen.
Unsere Aufgaben
Unsere Versprechen
Aufgabenfelder
Was die Räum- und Streupflicht zwingend verlangt, lückenlos erfüllt.
Gewerbeflächen maschinell, bevor die Mitarbeiter ankommen.
Umweltschonend und satzungskonform, ohne Aufpreis.
Was bei Haftung zählt: Beweis und Geschwindigkeit.
Branchen-Spotlight
Praxis-Eingang werktags ab 7 Uhr, sonn-/feiertags ab 8.
Branchen-SeiteBürogebäude und Mandantenparkplatz vor Geschäftsbeginn.
Branchen-SeiteVollservice für mehrere Objekte mit gerichtsfester Doku.
Branchen-SeiteWerksgelände und Parkplätze, auch nachts und am Wochenende.
Branchen-SeiteEigenheim-Gehweg und Hofeinfahrt, Saison-Pauschale.
Branchen-SeiteFAQ
Die Räum- und Streupflicht trifft den Eigentümer bzw. die Verwaltung einer Immobilie (§ 823 BGB i. V. m. der jeweiligen Gemeindesatzung). In Paderborn, Bad Lippspringe und Detmold gilt typischerweise: werktags 7–20 Uhr, sonn-/feiertags 8–20 Uhr, Gehwege müssen geräumt und bei Glätte gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden. Wir übernehmen diese Pflicht vertraglich und erfüllen sie nachweisbar.
Saisonvertrag von 1. November bis 31. März, Pauschale unabhängig von der Zahl der Schneefälle. Vor Saisonbeginn messen wir die Flächen (Gehweg in Laufmetern, Hof- und Parkflächen in m²), legen Räum- und Streufrequenzen fest und nennen einen Festpreis. Streumittel (Splitt/Sole) ist enthalten.
Wir starten bei Schneefall typischerweise um 4–6 Uhr morgens, damit Gehwege vor Werktagsbeginn (7 Uhr) geräumt sind. Sonn-/feiertags ab 6 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall mehrfach pro Tag. Außerhalb der typischen Tageszeiten haben wir eine 24/7 Rufbereitschaft, gerade für Gewerbeobjekte, die früh oder spät öffnen.
Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich für die genannten Objekte und Flächen. Im Falle eines Sturzes dient unsere Einsatzdokumentation (Datum, Uhrzeit, Niederschlag, ausgeführte Maßnahmen) als Nachweis ordnungsgemäßer Erfüllung. Schäden, die durch unser Verschulden entstehen (z. B. nicht erfolgte Räumung trotz Vertragspflicht), sind über unsere Berufshaftpflicht abgedeckt.
Standardmäßig abstumpfendes Streugut (Splitt), umweltschonend und in den meisten Gemeindesatzungen vorgeschrieben. Für Treppen und besonders glatte Flächen verwenden wir Sole oder Solesplitt. Streusalz nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist und der Kunde es explizit wünscht (z. B. auf Tiefgaragen-Rampen).
Ja, nach Saisonende (typisch April) holen wir das nicht verbrauchte Streumittel ab. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Reinigung der Gehwege und Hofflächen vom Splitt, meist als Frühjahrsreinigung kombiniert mit der ersten Fassaden- oder Glasreinigung.